Yopo-Samen (Anadenanthera peregrina) – Herkunft, Botanik & rechtlicher Status
Die Yopo-Pflanze (Anadenanthera peregrina) ist ein südamerikanischer Baum aus der Familie der Hülsenfrüchtler (Fabaceae). Ihre Samen – oft als Yopo-Samen bezeichnet – spielen in der traditionellen Kultur mehrerer indigener Völker Südamerikas eine bedeutende Rolle.
In Mitteleuropa sind Yopo-Samen vor allem als ethnobotanisch interessante Pflanze bekannt. Aufgrund ihres Gehalts an kontrollierten Substanzen unterliegen sie in Deutschland und der EU jedoch strengen rechtlichen Beschränkungen.
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YOPO – VILCA-SAMEN / 200 g bei 1 kg – (Anadenanthera Peregrina) 100 % rein natürlich und biologisch
Botanisches Profil
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Botanischer Name: Anadenanthera peregrina
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Familie: Fabaceae (Hülsenfrüchtler)
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Deutscher Name: Yopo-Baum, Paricá
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Verbreitung: Nördliches Südamerika, Karibik, Mittelamerika
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Wuchsform: Baum bis ca. 20 m Höhe, dicht verzweigt
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Blätter: Gefiedert, zartgrün, typisches Mimosen-ähnliches Erscheinungsbild
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Blüten: Kleine, cremefarbene bis gelbliche Blüten in kugelförmigen Köpfen
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Früchte: Flache, braune Hülsen mit mehreren harten, braunen Samen
Der Yopo-Baum gedeiht in warmen, tropischen Klimazonen. In europäischen Breitengraden wird er gelegentlich in botanischen Gärten oder Sammlungen als Zier- oder Forschungsobjekt kultiviert, nicht jedoch im freien Handel für Endverbraucher.
Traditionelle Nutzung (historisch)
In indigenen Kulturen Südamerikas, z. B. bei den Taíno oder Piaroa, werden Yopo-Samen seit Jahrhunderten in rituellen Kontexten verwendet. Dabei spielen symbolische und spirituelle Bedeutungen eine zentrale Rolle.
Diese Nutzung ist nicht mit legalen Rahmenbedingungen in Europa vergleichbar und dient hier ausschließlich der historischen Information.
Inhaltsstoffe & rechtlicher Rahmen in Deutschland / EU
Die Samen enthalten psychoaktive Tryptamine, insbesondere Bufotenin (5-HO-DMT) sowie in Spuren DMT und 5-MeO-DMT.
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Bufotenin ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG, Anlage I) ein nicht verkehrsfähiger Stoff.
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Besitz, Einfuhr, Handel oder Abgabe dieser Substanz – auch in pflanzlicher Form – ist strafbar.
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In der EU unterliegt Bufotenin ebenfalls den Bestimmungen des Übereinkommens über psychotrope Substanzen von 1971.
Damit ist der Besitz oder Handel von Yopo-Samen rechtlich problematisch bis verboten, auch wenn die Samen selbst nicht explizit im Gesetz genannt werden. Behörden werten sie in der Regel als Träger eines verbotenen Wirkstoffs.
Yopo in Europa – rechtliche Hinweise
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Der Verkauf von Yopo-Samen an Privatpersonen ist in Deutschland und den meisten EU-Ländern nicht legal.
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Auch die Bewerbung zu Konsumzwecken ist strafbar.
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Botanische Sammlungen oder wissenschaftliche Institutionen können ggf. Sondergenehmigungen beantragen (z. B. für Forschung).
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Privatpersonen sollten den Erwerb oder Besitz unbedingt vermeiden, um Konflikte mit dem Betäubungsmittelrecht zu verhindern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Besitz von Yopo-Samen in Deutschland legal?
Nein. Da die Samen Bufotenin enthalten, kann ihr Besitz nach dem BtMG strafbar sein. Eine explizite Ausnahme gibt es nicht.
Darf man Yopo-Samen anbauen?
Nein. Der Anbau solcher Pflanzen kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein, wenn eine Gewinnung kontrollierter Substanzen möglich ist.
Können Yopo-Samen für Zierzwecke verkauft werden?
Nein, im Gegensatz zu z. B. San Pedro Kakteen gibt es für Yopo-Samen keine rechtliche Grauzone für den freien Handel. Der Vertrieb ist in Deutschland grundsätzlich untersagt.
Gibt es legale Alternativen?
Ja. Wer sich für exotische oder ethnobotanisch interessante Pflanzen interessiert, kann auf rechtlich unbedenkliche Arten wie San Pedro (Echinopsis pachanoi), Weihnachtskakteen (Schlumbergera) oder Syrische Steppenraute (Peganum harmala) ausweichen — letztere allerdings mit klar definiertem Verwendungszweck.
Zusammenfassung
Yopo-Samen (Anadenanthera peregrina) sind botanisch interessant und kulturell bedeutsam, unterliegen jedoch in Deutschland und der EU strengen rechtlichen Kontrollen.
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Besitz, Handel und Import sind verboten, da sie kontrollierte Substanzen enthalten.
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Sie eignen sich daher nicht für den Verkauf oder die private Sammlung.
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Wer sich für ethnobotanische Pflanzen interessiert, kann auf legale Alternativen ausweichen.

